Abrechnung

Wir berechnen alle Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte - "GOT"
bundeseinheitliche Rechtsverordnung

Über genauere Details informeren wir Sie gern

Kann ich eine Rechnung verlangen?
Sicher wird Ihr Tierarzt Ihrem Wunsch gerne nachkommen, auch wenn ihm die GOT das Ausstellen einer Rechnung nicht direkt vorschreibt. Das Dokument sollte mindestens enthalten:

* Datum
* Tierart
* Diagnose
* berechnete Leistung
* Rechnungsbetrag
* Umsatzsteuer

Sie können vom Tierarzt verlangen, dass er die Rechnung noch weiter aufliedert

Kann ich einen Kostenvoranschlag bekommen?
Über die voraussichtlichen Kosten notwenider Untersuchungen und sich daraus ergebenden Behandlungen wird Sie Ihr Tierarzt gerne informieren. Einen Kostenvoranschlag im klassischen Sinne ist in der tierärztlichen Praxis jedoch nicht möglich, weil sich tierärztliche Behandlungen und Eingriffe individuell nach dem Zustand des Patienten richten.

Ist das Tierarzthonorar erfolgsabhängig?
Die tierärztliche Leistung wird auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht. Deshalb handelt es sich beim tierärztlichen Honorar nicht um ein Erfolgshonorar. Es szeht dem Tierarzt für seine erbrachten Leistungen zu, auch wenn sich einmal der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.

Muss ich telefonische Beratungen bezahlen?
Ja, auch telefonische Beratungen sind laut GOT gebührenpflichtige Leistungen und können in Rechnung gestellt werden.

Muss ich die Behaandlungskosten für ein verletztes Fundtier zahlen?
Einen honorarpflichtigen Dienstvertrag mit dem Tierarzt geht auch derjenige ein, der für ein verletzt aufgefundenes Wild- oder herrenloses Fundtier tierärztliche Hilfe in Anspruch nimmt.

Kann ich eine tierärztliche Rechnung prüfen lassen?
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Tierarztrechnung haben, sprechen Sie bitte Ihren Tierarzt offen an. er wird Ihnen gerne ausführliche Erläuterungen geben. Sollten Sie weitere Informationen wünschen,  ist die zuständige Landestierärztekammer der Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Wie viel Zeit habe ich zum Bezahlen der Rechnung?
Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.


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