Herzlichen Glückwunsch Fr. Dr. Gruber für den erfolgreichen Abschluss der chiropraktischen Ausbildung an der International Academy of Veterinarian Chiropractic Sittensen. Damit bietet Fr. Dr. Gruber ab sofort eine chiropraktische Behandlung an. Eine übliche Erstbehandlung (Dauer ca. 30-60 Minuten) umfasst eine ausführliche Anamnese mit Ganganalyse und kurzer allgemeiner Untersuchung. Anschließend erfolgt eine ausführliche chiropraktische Behandlung des gesamten Körpers und der Gliedmaßen (sofern es dem Tier angenehm ist) . Sie erhalten ein schriftliches Behandlungsprotokoll mit Rechnung. Die Kosten für die Behandlung Ihres Tieres sowie Ihre Beratung orientieren sich am anfallenden zeitlichen Aufwand und entsprechen der aktuell gültigen Gebührenordnung für Tierärzte. Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%, zuzüglich der anfallenden Fahrtkosten . Werden mehrere Pferde an einem Stall behandelt, werden die Fahrtkosten anteilig berechnet. Auf Wunsch kann ein Haustermin für Kleintiere vereinbart werden. Für weitere Informationen siehe www.chiropraktik-gruber.de
Seit dem 13.02. 2020 tritt die vom BMEL vorgelegte GOT Notdienstnovelle in Kraft. Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten, bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen erbracht werden, müssen (!!!) wie folgt abgerechnet werden:
• Eine „Notdienstgebühr“: Pauschal fallen künftig 50,- Euro bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten (s.u.) an.
• Abrechnungsvorgaben Mindestsatz: für tierärztliche Leistungen ist im Notdienst dann zusätzlich mindestens der 2,0- fache Satz der GOT abzurechnen
• Abrechnungsvorgaben Höchstsatz: Tierärzte dürfen im Notdienst künftig bis zum 4-fachen des GOT-einfach-Satzes abrechnen
Neue Nachtdienst / Wochenendzeiten:
• An Werktagen beginnt abrechnungstechnisch die „Nachtzeit“ künftig um 18:00 statt am 19:00 Uhr und endet am Folgetag um 8:00 Uhr statt bisher um 7:00 Uhr
• Die Wochenendzeiten wurden ebenfalls verlängert: Sie beginnt früher und zwar am Freitag um 18:00 Uhr statt samstags um 13:00 Uhr. Das Wochenende endet am Montag um 8:00 Uhr
Wenn Sie in diesen Zeiten einen Notdienst benötigen, müssen Tierärzte die neuen Notdienst-Gebührensätze abrechnen!!!
Zusätzlich haben sich im Rahmen dieser Erneuerung auch das Wegegeld erhöht: Künftig sollen je gefahrenem Doppelkilometer 3,50 Euro, mindestens jedoch 13,50 Euro erhoben werden. Dieses gilt auch zu den regulären Praxisöffnungszeiten.