--- ACHTUNG --- ACHTUNG --- ACHTUNG ---

Seit dem 13.02. 2020 tritt die vom BMEL vorgelegte GOT Notdienstnovelle in Kraft. Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten, bei Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen erbracht werden, müssen (!!!) wie folgt abgerechnet werden:
•    Eine „Notdienstgebühr“: Pauschal fallen künftig 50,- Euro bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten (s.u.) an.
•    Abrechnungsvorgaben Mindestsatz: für tierärztliche Leistungen ist im Notdienst dann zusätzlich mindestens der 2,0-  fache Satz der GOT abzurechnen
•    Abrechnungsvorgaben Höchstsatz: Tierärzte dürfen im Notdienst künftig bis zum 4-fachen des GOT-einfach-Satzes abrechnen
     
        Neue Nachtdienst / Wochenendzeiten:
•    An Werktagen beginnt abrechnungstechnisch die „Nachtzeit“ künftig um 18:00 statt am 19:00 Uhr und endet am Folgetag um 8:00 Uhr statt bisher um 7:00 Uhr
•    Die Wochenendzeiten  wurden ebenfalls verlängert: Sie beginnt früher und zwar am Freitag um 18:00 Uhr statt samstags um 13:00 Uhr. Das Wochenende endet am Montag um 8:00 Uhr

Wenn Sie in diesen Zeiten einen Notdienst benötigen, müssen Tierärzte die neuen Notdienst-Gebührensätze abrechnen!!!

Zusätzlich haben sich im Rahmen dieser Erneuerung auch das Wegegeld erhöht: Künftig sollen je gefahrenem Doppelkilometer 3,50 Euro, mindestens jedoch 13,50 Euro erhoben werden. Dieses gilt auch zu den regulären Praxisöffnungszeiten.